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Jährliche Prämienrechnung

Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Prämienrechnung für Ihre Mietzinskaution sowie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Ihr Mietvertrag ist aufgelöst worden oder wird in Kürze beendet

  • Ihr Vermieter oder sein Vertreter (Immobilienverwaltung) müssen die Freigabe Ihrer Mietzinsgarantie vor dem 31. Dezember an uns senden, so dass wir die Rechnung für Ihre Jahresprämie für das Folgejahr automatisch annullieren können. Stellen Sie bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Immobilienverwaltung sicher, dass wir das Originalexemplar Ihrer Mietzinsgarantie erhalten, so dass wir Ihre Mietzinsgarantie für Sie auflösen können.

Sie haben keinen Vertrag mit SwissCaution

  • Senden sie uns ein Schreiben an SwissCaution, Route de Renens 1, Postfach 480, 1030 Bussigny oder eine E-Mail an . Geben Sie die Dossiernummer sowie den Gegenstand Ihres Schreibens an. Wir werden Ihr Gesuch so rasch wie möglich bearbeiten.

Sie wollen Ihren Vertrag mit SwissCaution auflösen

  • Sie können Ihren Vertrag jederzeit auflösen. Es genügt, wenn Sie für Ihren Vermieter oder Ihre Immobilienverwaltung eine neue Mietzinsgarantie erbringen. Daraufhin gibt die Immobilienverwaltung die Mietzinsgarantie von SwissCaution bei uns frei. Wenn wir die Bescheinigung der Freigabe Ihrer Mietzinsgarantie von Ihrer Immobilienverwaltung vor dem 31. Dezember erhalten, annullieren wir die Rechnung für Ihre Jahresprämie automatisch.

Sie haben den Eindruck, dass der Rechnungsbetrag falsch ist

  • Der Betrag der Jahresprämie beläuft sich auf 5% des Betrags der Mietzinsgarantie + Fr. 20.- Verwaltungskosten + 5% Stempelsteuer.

    Wenn Ihre Rechnung dem Betrag, der aufgrund der Höhe Ihrer Mietzinsgarantie berechnet wurde, nicht entspricht, senden Sie ein Schreiben an SwissCaution, Route de Renens 1, Postfach 480, 1030 Bussigny, oder eine E-Mail an und geben Sie Ihre Dossiernummer sowie den Gegenstand Ihres Schreibens an. Wir werden Ihr Gesuch so rasch wie möglich bearbeiten.

Sie haben Ihre Jahresprämie zweimal bezahlt

  • Senden Sie einen Brief an SwissCaution, Route de Renens 1, Postfach 480, 1030 Bussigny oder eine Mail an und nennen Sie Ihre Dossiernummer, den Gegenstand Ihres Schreibens, die Zahlungsbelege sowie die Nummer Ihres Bank- oder Postkontos für die Rückerstattung. Wir werden Ihr Gesuch so rasch wie möglich beantworten.

Sie wollen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen konsultieren

  • Die Allgemeinen Bedingungen liegen der Rechnung für Ihre Jahresprämie bei. Sie können Sie zudem auf der Website unter der Rubrik « Allgemeine Geschäftsbedingungen » konsultieren.

Für weitere Fragen

Sie können uns telefonisch unter 0848 001 848 erreichen, einen Brief an SwissCaution, Route de Renens 1, Postfach 480, 1030 Bussigny oder eine E-Mail an senden. Bitte geben Sie jeweils Ihre Dossiernummer sowie den Gegenstand Ihrer Anfrage an. Wir werden Ihr Gesuch so rasch wie möglich bearbeiten.

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SwissCaution ist eine von der FINMA zugelassene Versicherungsgesellschaft.

Route de Renens 1 - Case Postale 480 - 1030 Bussigny
Tel. 0848 001 848 - Fax 0848 841 850 -

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