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Freigabe der Mietzinsgarantie

Praktische Tipps im Fall der Beanspruchung der Mietzinsgarantie nach der Kündigung des Mietvertrags für Ihr Mietobjekt.

  1. Teilen Sie SwissCaution Ihre neue Adresse per E-Mail an oder per Fax an 0848 841 850 mit und geben Sie die Dossiernummer an, die auf Ihrem Mietzinsgarantie-Zertifikat erwähnt wird.

  2. Wenn bei der Erstellung des Übergabeprotokolls durch die Immobilienverwaltung unter Ihrer Anwesenheit Schäden festgestellt werden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, raten wir Ihnen, mit Ihrer Haftpflichtversicherung Kontakt aufzunehmen, um den Schaden zu melden. Die Versicherung nimmt dann eine Schätzung des Schadenbetrags vor, den sie übernehmen wird.

  3. Mit der Unterzeichnung des Originalexemplars des Mietzinsgarantie-Zertifikats bestätigen Sie die Höhe des Betrags für Schäden oder unbezahlte Mieten, die von Ihrem Vermieter oder Ihrer Immobilienverwaltung festgestellt wurden. Im Fall von materiellen Schäden raten wir Ihnen, diese Schadenfälle Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, gemäss Absatz 2 (siehe oben).

  4. Nach Erhalt des unterzeichneten Originalexemplars des Mietzinsgarantiezertifikats vergütet SwissCaution Ihrer Immobilienverwaltung oder Ihrem Vermieter die festgelegte Schadenssumme. Anschliessend erstatten Sie an SwissCaution den vorausbezahlten Betrag zuzüglich Verwaltungsgebühren zurück.

  5. Aus diesem Grund ist es in Ihrem Interesse, Ihre Rechte gegenüber Ihrer Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

BITTE BEWAHREN SIE DIESE DRUCKVERSION ZUSAMMEN MIT IHREM MIETZINSGARANTIE-ZERTIFIKAT AUF.

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SwissCaution ist eine von der FINMA zugelassene Versicherungsgesellschaft.

Route de Renens 1 - Case Postale 480 - 1030 Bussigny
Tel. 0848 001 848 - Fax 0848 841 850 -

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